Wechseltermin 30.11. für Pferdeanhänger- und Pferdetransporterversicherung

Wechseltermin 30.11. für Pferdeanhängerversicherung und PferdetransporterversicherungFür die meisten Pferdeanhänger- und Pferdetransporter gilt der Wechseltermin 30.11. für den Wechsel zu einer günstigeren Versicherung.

Wir kennen es bereits aus der Autoversicherung. Die Deutschen vergleichen die Beiträge ihrer Autoversicherung und suchen einen günstigeren Anbieter.

Das ist ebenfalls für die Pferdeanhängerversicherung sowie Pferdetransporterversicherung möglich.

Erst vergleichen

Bevor man die bisherige Versicherung ins Blaue hinein kündigt, sollte man einen kurzen Vergleich vornehmen. Bei Pferdeanhänger und Pferdetransporter ist dies deutlich einfacher als in der Autoversicherung.
Wir zeigen, wie schnell und einfach der Versicherungsvergleich ist.

Pferdeanhängerversicherung

Was wird benötigt?

  • zulässiges Gesamtgewicht (in den Fahrzeugpapieren unter Ziffer F.2 zu finden)
  • damaliger Neuwert des Anhängers
  • möglicher Versicherungsbeginn (= Ablauf der bisherigen Versicherung)

 

Pferdetransporterversicherung / Pferde LKW Versicherung

Was wird benötigt?
  • Motorstärke (in den Fahrzeugpapieren unter Ziffer P.2 zu finden)
  • zulässiges Gesamtgewicht (in den Fahrzeugpapieren unter Ziffer F.2 zu finden)
  • Leermasse (in den Fahrzeugpapieren unter Ziffer G zu finden)
  • damaliger Neuwert des Anhängers
  • Schadenfreiheitsklassen
    Hinweis: Oftmals sehen Sie in den Versicherungsunterlagen keine Angabe einer SF-Klasse sondern immer nur einen 100% Beitrag. Hier hilft das Pferd Spezial Team gerne telefonisch weiter um noch weitere Ersparnisse für Sie zu generieren.
  • Verwendungsart
  • möglicher Versicherungsbeginn (= Ablauf der bisherigen Versicherung)

 

Passende Versicherung gefunden?

Den Antrag kann man direkt online im Vergleichsrechner stellen. Die weiteren Schritte erledigt dann das Pferd Spezial Team bzw. der neue Versicherer.

Der Versicherer erstellt einen neuen Versicherungsschein und übermittelt der Zulassungsstelle automatisch eine neue elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) zum beantragten Versicherungsbeginn.

An die rechtzeitige Kündigung der bisherigen Versicherung denken

Damit auch alles reibungslos klappt, muss die bisherigen Versicherung rechtzeitig gekündigt werden.

Als Kündigungsfrist gilt in der Kfz-Versicherung 1 Monat zum Vertragsablauf. Viele Versicherungen haben den Ablauf 01.01.2016, daher muss in diesem Fall dann die Kündigung spätestens am 30.11.2015 beim Versicherer eingegangen sein.

 

Autoversicherungsvergleich

Natürlich kann man ebenfalls auch die normale Autoversicherung vergleichen. Hier werden aber deutlich mehr Angaben benötigt. Den passenden Vergleich kann man hier vornehmen:

Vergleich der Autoversicherung

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