Reiten ohne Helm – oder vielleicht doch besser mit?

Reiten ohne Helm?Reiten ist seit jeher ein sehr beliebter Sport, den Millionen Menschen ausüben. Doch was viele unterschätzen, der Reitsport kann auch gefährlich sein. Jedes Jahr verunglücken zahlreiche Reiter und die Frage, warum das Reiten gefährlich ist, kann schnell und einfach beantwortet werden. Pferde sind Fluchttiere, die leicht erschrecken. Der Anlass kann harmlos erscheinen. Eine Plastiktüte beispielsweise kann genügen, dass sich das Pferd erschrickt und dadurch zur Seite springt. Dies kann zum Sturz vom Tier führen, was sehr gefährlich werden kann, wenn ohne Helm geritten wird.

Die häufigsten Verletzungen und wie können sie vermieden werden?

Häufig führen Unfälle zu Verletzungen der Extremitäten, das heißt Prellungen oder Brüche von Armen, Händen, Schultern und ebenso der Rippen sowie Wirbelverletzungen. Doch auch Gehirnerschütterungen oder schwerere Kopfverletzungen passieren bei Reitunfällen. Ein Helm kann hierbei schützen, um größere Schäden möglichst abzuwehren. Ein Helm ist Pflicht und zusätzlich bieten für den Oberkörper sowie die Halswirbelsäule Airbag-Westen eine guten Schutz.

Können Eltern ihr Kind mit einem guten Gewissen auf das Pferd lassen?

Wenn die Sicherheitsvorkehrungen beachtet werden, ist das Reiten ein fantastischer Sport, da die Kinder auf diese Weise die Bewegungsfähigkeit verbessern können und zudem lernen, für ein Lebewesen Verantwortung zu übernehmen. Es sollte daran gedacht werden, dass bereits im Stall Unfälle passieren und es daher sehr wichtig ist, dass dort schon der Reithelm aufgesetzt wird, was natürlich ebenso für die erwachsenen Reiter gilt. Nachfolgend möchten wir noch auf die Punkte der Haftung eingehen, doch dies sollte als keine Rechtsberatung, sondern eher als eine umfassende Aufklärung angesehen werden.

Folgen eines Reitens ohne Helm

Zahlreiche Untersuchungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass 25 Prozent aller Verletzungen bei Reitunfällen den Kopfbereich betreffen, womit der Kopf die Körperregion ist, die am häufigsten betroffen ist. Allerdings trugen bei diesen Unfällen nur rund 50 Prozent der Reiter einen Helm. Wer keinen Kopfschutz trug oder diesen beim Sturz verloren hatte, kam deutlich häufiger oder mit schwereren Kopfverletzungen davon als Reiter, die vorschriftsmäßig eine Reitkappe trugen. Das frühzeitige Verlieren des Helms zeigt zudem, wie wichtig eine gute Passform und die sichere Befestigung des Helms sind. Erwähnenswert ist hierbei die Drei-Punkt-Kappe.

Haftung des Reitlehrers

Der Reitlehrer muss dafür sorgen, dass die Reitschüler einen Helm tragen. Tun sie dies nicht, sind sie aufgrund der unterlassenen Obhutspflichten schadensersatzpflichtig (§834 BGB). Natürlich muss sich jeder Reiter dessen bewusst sein, dass im Reitsport bestimmte Gefahren nie völlig ausgeschlossen werden können. Daher kommt eine Haftung erst infrage, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Reitlehrer beispielsweise den Schüler entsprechend seines Ausbildungsstandes überfordert hat oder ihn auf ein ungeeignetes Pferd gesetzt hat. Ein Schadenausgleich ist zum Beispiel vorzunehmen, wenn der Schüler bei Übungen mitmacht, vor denen er aufgrund seiner schwachen Reitkünste Angst hat. Der Reitlehrer ist verpflichtet, durch einen sach- und fachgerechten Unterricht Unfälle zu vermeiden, was für Mensch und Tier gilt. Er muss ebenso auf eine ordnungsgemäße Kleidung achten. Wenn er einen Schüler ohne Helm reiten lässt, trifft ihn ein erhebliches Mitverschulden an Unfallfolgen, die dadurch passieren können.

Haftung des Tierhalters

Wenn ein Tierhalter einem Dritten sein Pferd überlässt, haftet er ihm gegenüber. Zunächst spielt dabei keine Rolle, ob der Reiter einen Helm trug, denn ein Reiter, welchem beim Sturz ohne Kappe Kopfverletzungen erleidet, ist zu Ersatzansprüchen durch den Tierhalter bzw. Reitlehrer berechtigt, jedoch nicht in einer vollen Höhe. Hierzu urteilte das Brandenburgische OLG: “Die unstreitige Tatsache, dass die Geschädigte keine Reitkappe getragen hat, wäre lediglich im Rahmen eines Mitverschuldens bezogen auf das Ausmaß des Schadens zu berücksichtigen”.
Durch das Nichttragen eines Helmes trägt der Reiter eine Mitschuld, was zu einem reduzierten Anspruch führt. Dies bedeutet, dass der verletzte Reiter zum Beispiel Kosten der Behandlung, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Kosten für eine Haushaltshilfe etc. zum Teil erstattet bekommt.

Versicherungsschutz

Wenn die Beteiligten über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügen, werden die Folgen nur teilweise abgemildert. Denn wenn ohne Helm geritten wird, kürzen die meisten Versicherungen die eigenen Leistungen drastisch oder sie wird sogar völlig verweigert. Ist der Reitlehrer haftpflichtversichert, tritt für sein Verschulden die Haftpflichtversicherung ein, falls in den Bedingungen keine Ausschlüsse zu finden sind. Viele Reitlehrer haben allerdings für die Reitschüler keinen ausreichenden Versicherungsschutz. In diesem Fall müssen sie die gesamten Kosten, die aus einem Unfall resultieren, aus der eigenen Tasche zahlen, was lebenslange Folgen nach sich ziehen kann. Wenn ein Reiter vom Pferd stürzt und auf den Kopf fällt, kann dies zum Verlust der Erwerbsfähigkeit führen. Die Krankenversicherung zahlt dem verletzten Reiter zwar die Kosten der Behandlung, wird jedoch bei den Beteiligten (Reitlehrer, Tierhalter oder leichtsinniger Reiter) versuchen, die Kosten wieder zurückzuholen. Im Nachteil ist demzufolge auch der gestürzte Reiter, wenn er eine Mitschuld trägt. Er bleibt zum Teil auf den eigenen Kosten sitzen, da sie von keiner Seite erstattet werden.

Fazit

Dieser Beitrag zeigt, wie wichtig es ist, den Kopf zu schützen, damit der Traum vom Reiten nicht zum Alptraum wird. Reithelme sind im Reitsport ein unverzichtbares Muss, denn die eigene Sicherheit und der Schutz sollten stets an erster Stelle stehen. Dabei spielen die eigene Pferdeerfahrung oder wie lange und gut bereits geritten wird, keine Rolle, denn ein Reithelm sollte immer getragen werden.

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