Muss ein Fahrtenschreiber in meinen Pferdetransporter?

Fahrtenschreiber Pferdetransporter
Muss auch in einen Pferdetransporter ein Fahrtenschreiber (Fotolia / Marina Lohrbach)

Bei der Frage nach einem Fahrtenschreiber im Pferdetransporter muss man vor allem zwischen einer privaten und einer gewerblichen Nutzung unterscheiden. Auch das Gewicht spielt eine große Rolle.

Im ersten Moment hat man bei einem Pferdetransporter wahrscheinlich einen Lkw im Kopf. Aber auch ein Pkw mit Pferdeanhänger ist juristisch gesehen ein Pferdetransporter. Doch wer denkt schon daran, dass er eventuell beim Transport eines Pferdes in einem normalen Anhänger mit seinem Pkw als Zugfahrzeug einen Fahrtenschreiber haben und auch einschalten muss?

Generell gilt: Bei Fahrzeugen über 7,5 Tonnen müssen die Lenk- und Ruhezeiten mit einem Fahrtenschreiber (auch Tachograph, siehe Wikipedia) aufgezeichnet werden. Doch auch bereits ab 3,5 Tonnen kann man in der Pflicht stehen.

Fahrtenschreiber ab 3,5 t bei gewerblichem Pferdetransporter

Gemäß der Europäischen Verordnung 561/06 zusammen mit der Vorschrift zur Verordnung des Fahrpersonalgesetzes (FpersV) muss nämlich jedes Kfz, das inklusive der erlaubten Anhängelast mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht aufweist, einen Fahrtenschreiber haben, wenn eine gewerbliche Tätigkeit damit verbunden ist. Näheres dazu kann man unter anderem bei der IHK Stuttgart nachlesen (mehr dazu).

Eine gewerbliche Tätigkeit könnte in Verbindung mit einem Pferd sehr schnell entstehen. Wer mit seinen Pferden auf gewisse Weise Geld verdient, kann als gewerblich eingestuft werden. Darunter könnte streng genommen bereits der Transport eines verkauften Pferdes zum Käufer fallen. Dazu zählt auch jedes Turnier, bei dem es etwas zu gewinnen gibt.

Im Umkreis von 100 Kilometer des Betriebes könnte eine Ausnahmeregelung greifen. Darüber hinaus? Kein Fahrtenschreiber? Da hat man wohl ein kleines Problem. Hierzu auch eine schön geschriebene Begebenheit der Anwaltskanzlei Stürzenberger.

Fahrtenschreiber notwendig? Gesamtgewicht des Pferdetransporters ermitteln

Ähnlich ist der Fall, wenn man beispielsweise im Nebenerwerb Reitstunden erteilt oder fremde Pferde reitet und damit der Einsatz eines Pferdetransporters verbunden ist. Deshalb sollte man prüfen, ob man – auf welche Art auch immer – gewerblich tätig ist und deshalb einen Fahrtenschreiber einsetzen muss.

Um zu ermitteln, ob man über den 3,5 Tonnen liegt, schaut man in die Fahrzeugpapiere und zählt das jeweilige zulässige Gesamtgewicht (Ziffer F.2 in den Papieren) von Fahrzeug und Anhänger zusammen. Dann könnte man überrascht sein: Die 3,5 Tonnen als zulässige Gesamtmasse sind mit den heute gerne genutzten Geländewagen und SUVs schnell erreicht.

Ausnahme beim Fahrtenschreiber für landwirtschaftliche Fahrzeuge

Es gibt aber eine Ausnahme für landwirtschaftliche Fahrzeuge zur Beförderung lebender Tiere. In diesem Fall ist kein Fahrtenschreiber im Pferdetransporter erforderlich, wenn man sich nicht weiter als 100 km vom Betriebssitz entfernt. Doch die Zulassung als landwirtschaftliches Fahrzeug ist an sehr strenge Voraussetzungen gebunden.

Die Strafe für die Nichtbenutzung eines Fahrtenschreibers, wenn er vorgeschrieben ist, liegt zwischen 1500 und 15.000 Euro. Es kann also sehr teuer werden, die Vorschriften bezüglich eines Fahrtenschreibers auch im Pferdetransporter nicht zu beachten.

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