Gebissloses Reiten – Auswirkungen auf den Versicherungsschutz

Versicherungsschutz gebissloses Reiten
Besteht bei gebisslosem Reiten Versicherungsschutz? (Fotolia)

Die Frage, ob gebissloses Reiten Auswirkungen auf den eigenen Versicherungsschutz hat, kann man nicht pauschal für alle Versicherungen beantworten.

Für die meisten Versicherungen gilt jedoch: Bei den neueren Verträgen bestehen weder bei der Pferdehaftpflichtversicherung noch bei der Unfallversicherung für Reiter Einschränkungen, wenn gebisslos geritten wird.

Bei Allianz gebissloses Reiten explizit mitversichert

Selbst wenn man das Pferd ohne Kopfzeug und Sattel im Gelände reiten würde, besteht häufig Versicherungsschutz. Dabei sollte man sich aber zumindest seines Pferdes sicher sein und sich nicht in das Feld der Fahrlässigkeit begeben.

Der Versicherungsschutz bei gebisslosem Reiten (lies dazu auch: Gebissloses Reiten – Worauf es wirklich ankommt) bestätigt sich auch, wenn man zum Beispiel bei der Allianz einen Blick in die „Besonderen Bedingungen zum Haftpflichtversicherungsschutz für Halter von Pferden“ wirft. Dort heißt es, dass die gesetzliche Haftpflicht mitversichert ist, „aus dem Reiten oder Führen der Tiere mit ungewöhnlicher Zäumung (z.B. gebissloser Zäumung), ungewöhnlichen Sätteln (z.B. Damensattel) oder ohne Sättel“.

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Zaum für Versicherungsschutz häufig nicht relevant

Das Beispiel zeigt: Bei den meisten Versicherern spielt es keine Rolle, welche Art von Zaum das Pferd trägt oder ob man gebisslos reitet. Nur weil auf vielen Turnieren Zäumungen ohne Gebiss nicht zugelassen sind, heißt das nicht, dass man nicht ausreichende Einwirkung hat und auf diese kommt es ja an. Ob man diese Einwirkung mit oder ohne Metall im Maul erreicht, spielt keine Rolle. Es gibt viele Arten von Zäumen wie die Hackamore, die Glücksrad-Trense oder das Bosal.

Allesamt sind Kopfzäume und hier gibt es in der Regel keine Probleme mit dem Versicherungsschutz. Ob ein Ausritt mit einem Halsreif oder nur dem Halfter von der eignen Versicherung gedeckt ist, das lässt sich nur durch Lesen der Versicherungsbedingungen oder Nachfragen bei derselben klären, da es reine Vertragsgestaltung ist, was gedeckt und abgesichert ist und was nicht.
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Keine höhere Gefährdung durch gebissloses Reiten

Fest steht: Gebissloses Reiten an sich stellt keine höhere Gefährdung als das Reiten beispielsweise mit einer Wassertrense dar. Wenn ein Pferd durchgeht, dann hilft auch Metall im Maul nichts. Ein gut gerittenes Pferd arbeitet mit und muss nicht rigide kontrolliert werden. Es wird über Schenkel und Kreuz geritten und nicht über das, was sich in seinem Maul befindet.

Die gute Nachricht lautet: Das sehen mittlerweile auch die meisten Versicherer so und Verträge, wenn sie nicht uralt sind, schränken gebissloses Reiten in keiner Wiese durch Verlust des Versicherungsschutzes ein.

Ältere Verträge zum Versicherungsschutz prüfen

ältere Verträge prüfenGenerell gilt aber: Bei älteren Verträgen ist Vorsicht geboten. Hier sollte man den Einzelfall und die Police prüfen. Ist das gebisslose Reiten nicht eingeschlossen, so könnte es zum Verlust des Versicherungsschutzes kommen.

Deshalb sollte man in solchen Fällen bei der eigenen Versicherung per E-Mail nachfragen und die Antwort abheften,  dann ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

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