Ab wann eine Pferdehaftpflicht abschließen?

Ab wann Pferdehaftpflicht
Ab wann sollte man eine Pferdehaftpflicht abschließen? (Fotolia / Kochmarjova)

Wenn ein Pferdekauf ansteht, darf man eine Frage nicht vernachlässigen: Ab wann sollte man eine Pferdehaftpflicht abschließen?

Die Antwort ist im Grunde einfach: Sobald das eigene Pferd Schäden verursachen kann, ist der entsprechende Versicherungsschutz gleichermaßen sinnvoll wie notwendig. Ab wann man eine Pferdehaftpflicht abschließen sollte, ist damit einfach zu sagen: So früh wie möglich!

Für die Praxis empfiehlt es sich deshalb, dass man die Pferdehaftpflicht mit dem Zeitpunkt des Kaufs des Pferdes (Pferdekaufvertrag als Muster downloaden) abschließt. Denn als frischgebackener Pferdebesitzer haftet man auch sofort für Schäden, die das Tier gegenüber Dritten verursachen könnte. Das ist vielen Pferdefreunden gar nicht bewusst, obwohl es eigentlich als ganz logisch erscheint.

Pferdehaftpflicht sichert bereits den Transport ab

Auf einen frühzeitigen Versicherungsschutz zu achten, ist also immens wichtig. Schließlich kann es bereits beim Transport des soeben gekauften Pferdes zu unerwarteten Problemen kommen. Das Tier, das noch nicht an einen Pferdeanhänger oder Pferdetransporter gewöhnt ist, kann sich losreißen oder ausschlagen und ein in der Nähe geparktes Fahrzeug beschädigen.

Oder noch schlimmer – vielleicht sogar unbeteiligte Dritte wie Passanten oder Besucher verletzen. Auch ein geliehener oder gemieteter Pferdeanhänger (lies dazu: Pferdeanhänger kaufen oder mieten) könnte bei dem ersten Pferdetransport Schaden nehmen.

Erste Tage auf dem neuen Hof problematisch

Sollte man dann noch nicht über eine Pferdehaftpflicht verfügen, wird der Pferdekauf schnell zu einem kleinen oder großen finanziellen Albtraum, denn als Pferdebesitzer muss man für den Schadensersatz aufkommen.

Das gilt übrigens genauso für die Gefahren an den ersten Tagen auf dem neuen Hof. Das Vertrauen zum neuen Besitzer und zur neuen Umgebung ist beim Pferd noch nicht hergestellt. Fluchtversuche sind nichts Ungewöhnliches. Es kann durchaus vorkommen, dass das Pferd in der ersten Nacht gegen die Boxenwand schlägt oder es tags darauf in Rangkämpfe verwickelt wird. Auch bei den ersten Ausritten sollte man noch vorsichtig sein.

Sind dann Dritte – als Reiter oder auch das Pferd eines anderen Pferdebesitzers – in einen unerwünschten Vorfall verwickelt, ist man froh, wenn man bereits eine Pferdehaftpflicht hat, die für mögliche Schäden in die Bresche springt.

Ab wann Versicherungsschutz in der Pferdehaftpflicht?

Deshalb sollte man auch darauf achten, dass der Versicherungsschutz möglichst sofort gegeben ist, spätestens wenn der Pferdekauf ebenfalls besiegelt wird.

Dann ist man mit einer Pferdehaftpflicht, die zumindest Sachschäden, Vermögensschäden und Personenschäden abdeckt, gut abgesichert.

Interessant ist auch, dass es Tarife gibt, bei denen ein Fohlen im ersten Lebensjahr beim Muttertier mit haftpflichtversichert ist. Einen solchen Tarif bietet etwa die Haftpflichtkasse Darmstadt an

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