Worauf sollte man bei einem Pferde Versicherungspaket achten?

Worauf bei Pferde Versicherungspaket achten
Gut versichert: Worauf sollte man bei einem Pferde Versicherungspaket achten? (Fotolia / © Andreas P)

Ein Pferde Versicherungspaket gibt vielen Pferdebesitzern ein beruhigendes Gefühl. Es bietet einen umfassenden Schutz und schont im Schadensfall die Nerven und vor allem den eigenen Geldbeutel. Trotzdem sollte man wissen, worauf man bei einem Pferde Versicherungspaket achten muss.

Wirklich beruhigt kann man nämlich nur dann sein, wenn man bei der Wahl eines Pferde Versicherungspakets genau hingeschaut hat.

Das machen nicht alle: Viele Pferdefreunde lassen sich vielmehr durch den Paketcharakter dazu verleiten, sich nicht mehr mit den einzelnen Versicherungen zu beschäftigen.

Daraus besteht ein Pferde Versicherungspaket

Auch wenn sich die Angebote der einzelnen Versicherer unterscheiden, umfasst ein Pferde Versicherungspaket in der Regel folgende fünf Einzelversicherungen:

•    Pferdehaftpflicht
•    Pferde OP Versicherung
•    Reiter Unfallversicherung
•    Pferdehalter-Rechtsschutz
•    Sattelversicherung

Es macht Sinn, die einzelnen Versicherungen genauer zu betrachten und zu überprüfen, ob der gewollte Versicherungsschutz wirklich ausreichend abgedeckt ist.

Auch stellt sich die Frage: Braucht man überhaupt alle Versicherungen, die zum Pferde Versicherungspaket gehören? Oder gibt es auch andere Lösungen, zum Beispiel bei der Unfallversicherung oder der Rechtsschutzversicherung fürs Pferd?

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Was kostet eine Pferdeversicherung?

Darauf sollte man bei den Pferdeversicherungen achten

Pferdehaftpflichtversicherung

Ganz klar: An der Pferdehaftpflicht führt kein Weg vorbei.

Folgende Versicherungsinhalte sind wichtig:
– Schäden an gemieteten bzw. ausgeliehenen Anhängern
– Flurschäden
– Mietsachschäden an Stallungen, Weiden und Reithallen
– Teilnahme an Reitsportveranstaltungen
– Forderungsausfalldeckung
– Schäden durch gewollten oder auch ungewollten Deckakt

bei einer Reitbeteiligung sind außerdem relevant:
– Ansprüche der Reitbeteiligung (mitversicherte Person) gegen den Eigentümer (Versicherungsnehmer) müssen mitversichert sein
– Regressansprüche von Sozialversicherungsträger bzw. Sozialhilfeträger dürfen nicht ausgeschlossen sein

Dass es nicht selbstverständlich ist, dass diese Punkte mitversichert sind, zeigt das Beispiel der Uelzener Pferdehaftpflicht. Dort sind diese Versicherungsinhalte erst ab dem Tarif „Premium“ enthalten.

Günstige Pferde  Haftpflichtversicherungen:
Pferde Haftpflichtversicherungen im Vergleich

Pferde OP Versicherung

Bei der Pferde OP Versicherung sollte man im Pferde Versicherungspaket ganz genau hinschauen. Schließlich ist sie ebenfalls eine sehr wichtige Versicherung fürs Pferd.

Folgende Punkte sind wichtig:
– mindestens zweifacher Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)
– umfassendes Operationsverzeichnis (im Idealfall sollten alle Operationen versichert sein, Versicherer schließen aber durchaus Operationen, wie z.B. eine Kopper-Operation, aus. Minimum: Operationsverzeichnis mit 70 OP‘s)
– Operationsverzeichnis sollte nicht nur auf OP‘s innerhalb der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) beschränkt sein (die GOT ist nämlich aus dem Jahr 2008 und deshalb nicht mehr ganz aktuell, es gibt inzwischen Operationsmethoden, die in der GOT nicht aufgeführt sind, diese müssen natürlich ebenfalls versichert sein)
– Operationen auch unter Teilnarkose bzw. Sedation möglich
– Gelenk-Operationen mitversichert
– Prüfe, ob eine Selbstbeteiligung vereinbart ist. Manche Anbieter machen dies bei älteren Pferden (ab 11. Geburtstag)

Bei der Uelzener sind im Tarif „Premium“ Operationen unter Teilnarkose bzw. Sedation bereits versichert. Allerdings zeigt der Blick ist das Operationsverzeichnis: Dieses ist mit rund 70 OP‘s abgespeckt. Auch sind Gelenkoperationen nicht versichert.
Einen Vergleich der Operationsverzeichnisse findest du hier: Vergleich Operationsverzeichnis Pferde OP Versicherung

Günstige Pferde OP Versicherungen:
Pferde OP Versicherungen im Vergleich

Reiter-Unfallversicherung

Die Reiter-Unfallversicherung wird gerne diskutiert. Zu empfehlen ist sie besonders dann, wenn ein Pferd mehrere Reiter hat und man auf eine pauschale Unfallversicherung dieser Reiter (dazu zählen zum Beispiel Freundinnen der eigenen Tochter aus fremden Familien) keinen Einfluss hat.

Denn grundsätzlich gilt: Die Reiter-Unfallversicherung bezieht sich nur auf das Reiten. Das heißt, nur Unfälle, die beim Reiten des Pferdes passieren, sind versichert. Häufig fallen die Versicherungssummen dabei aber recht niedrig aus.

Deshalb stellt sich die Frage, ob es nicht besser ist, grundsätzlich eine Unfallversicherung abzuschließen, die sich nicht nur auf das Reiten bezieht. Denn Unfälle können überall passieren, auch im Beruf oder im Haushalt. Mit einer guten Unfallversicherung ist man rund um die Uhr abgesichert und nicht nur beim Reiten.

Pferdehalter-Rechtsschutz

Wie die Reiter-Unfallversicherung bezieht sich der Pferdehalter-Rechtsschutz nur auf das Pferd. Eine komplette Rechtsschutzdeckung für andere Lebensbereiche ist damit natürlich nicht gegeben.

Wer keinen kompletten Rechtsschutz, sondern nur einen für das Pferd möchte, sollte diese Versicherung abschließen. Wer bereits einen Privat-Rechtsschutz hat, der kann auf die spezielle Pferdehalter-Rechtsschutzversicherung verzichten.

Sattelversicherung

Es gibt Versicherungsgesellschaften, die den Sattel einzeln versichern. Im Vergleich zu einer vernünftigen Hausratversicherung sind diese Sattelversicherungen aber häufig zu teuer.

Unser Tipp ist eine Hausratversicherung mit einer umfassenden Außenversicherung, die auch eine Sportgeräteklausel für dauerhaften Versicherungsschutz außerhalb der eigenen Wohnung beinhaltet. Dann ist der Sattel teilweise sogar beitragsfrei mitversichert.

Noch Fragen zum Pferde Versicherungspaket?

Gerne beantworten wir alle Fragen rund um ein Pferde Versicherungspaket oder die einzelnen Pferdeversicherungen. Gerne per E-Mail an info@pferd-spezial.de oder telefonisch unter 0800 / 733 744 755.

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  • bis zu 25.000 Euro Entschädigung pro Operation
  • bis zu 25.000 Euro Entschädigung pro Jahr
  • 2-facher Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)
  • keine Selbstbeteiligung - auch bei älteren Pferden
  • jetzt keine Einschränkung mehr auf 127 versicherte Operationen
  • Operationen in Tarif SicherheitPlus auch unter Standnarkose/Sedation
  • 6 Monate Wartezeit
  • bei Kolik-OPs nur 10 Tage Wartezeit
  • bei Unfällen entfällt die Wartezeit



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